Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Veränderung)

Sofern sich technische Daten am Fahrzeug geändert haben, müssen diese in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Beschreibung

Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches.

Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden.

Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder dem Gutachten vermerkt.

Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen (wie z.B. die Umschlüsselung eines Fahrzeugs) von der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden. Bei einer Verbesserung der erreichten Abgasnorm wirkt sich die Verbesserung erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer aus.

Werden Änderungen vorgenommen, durch die

  • a) die in der (allgemeinen) Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  • b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  • c) das Abgas‐ und Geräuschverhalten verschlechtert wird

dies sind in der Regel Gutachten nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit §21 StVZO oder §13 EG‐FGV., erlischt auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ist bei der Bündelungsbehörde in Fulda neu zu beantragen. Der Antrag kann auch über die Zulassungsbehörde an die Bündelungsbehörde weitergeleitet werden. 

TIPP:

Fragen Sie vor Ein‐ oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.

Anschrift und Öffnungszeiten

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