Fahrzeuge ummelden (ohne Halterwechsel)

Wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk umgezogen sind, ist auch Ihr Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden. Sofern das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, können Sie die Ummeldung auch online vornehmen.

Beschreibung

Sie müssen Ihr Fahrzeug auf den neuen Zulassungsbezirk ummelden, damit sie es für die ordnungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr nutzen können.

Es besteht die Möglichkeit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme. Die Regelung der Kennzeichenmitnahme bleibt auch bei "mehrfachem" Umzug bestehen.

Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirkes umgezogen sind, informieren Sie sich bitte  hier.

Das Fahrzeug muss zur Ummeldung noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Online-Services

Sie benötigen einen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter  eID-Funktion (Öffnet in einem neuen Tab) inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser  „AusweisApp“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder via Kartenlesegerät

Für die Internetbasierte Fahrzeugzulassung ist es unterem anderem erforderlich, dass 

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nach dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden
  • die Kennzeichen mit Stempelplaketten nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden

Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Service.

Hilfreiche Hinweise und Bilder sowie eine Schritt für Schritt Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf der Internetseite des  BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab)

Fahrzeuge online ummelden ohne Halterwechsel - Landkreis Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

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