Beschreibung
Wenn Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug gekauft haben, sind Sie verpflichtet dieses auf Ihren Namen umzumelden.
Das Fahrzeug muss zur Ummeldung noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Online-Services
Sie benötigen einen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion (Öffnet in einem neuen Tab) inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder via Kartenlesegerät
Als juristische Person können Sie die Authentifizierung mittels Elster-Zertifikat über das Unternehmenskonto durchführen und das Fahrzeug auf das Unternehmen zulassen - siehe dazu https://mein-unternehmenskonto.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Für die Internetbasierte Fahrzeugzulassung ist es unterem anderem erforderlich, dass
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nach dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden
- die Kennzeichen mit Stempelplaketten nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden (nur bei noch angemeldeten Fahrzeugen erforderlich)
Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Service.
Hilfreiche Hinweise und Bilder sowie eine Schritt für Schritt Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf der Internetseite des BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab).
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel