Fahrzeuge ummelden (ohne Kennzeichenmitnahme)

Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und möchten das Fahrzeug mit neuer Kennzeichenkombination auf sich ummelden? Sofern das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, können Sie die Ummeldung auch online vornehmen.

Beschreibung

Wenn Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug gekauft haben, sind Sie verpflichtet dieses auf Ihren Namen umzumelden.

Das Fahrzeug muss zur Ummeldung noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Online-Services

Sie benötigen einen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter  eID-Funktion (Öffnet in einem neuen Tab) inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser  „AusweisApp“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder via Kartenlesegerät

Für die Internetbasierte Fahrzeugzulassung ist es unterem anderem erforderlich, dass 

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nach dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden
  • die Kennzeichen mit Stempelplaketten nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden

Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Service.

Hilfreiche Hinweise und Bilder sowie eine Schritt für Schritt Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf der Internetseite des  BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab)

Fahrzeuge ohne Kennzeichenmitnahme online ummelden - Landkreis Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Fahrzeuge ummelden (ohne Kennzeichenmitnahme)

Jetzt Termin vereinbaren

Ähnliche Dienstleistungen