Der Ausländerbeirat

Die elf Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den ausländischen Einwohnern in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre gewählt.

Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner des Landkreises Kassel. Er berät die Organe in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Kreisausschuss hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Kreistag und Kreisausschuss können, Ausschüsse des Kreistages müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.

Themen / Schwerpunkte des Ausländerbeirates

  • Politische Mitbestimmung
  • Kommunalrecht 
  • Ausländerrecht/Ausländerbehörden
  • Melderecht/Datenschutz
  • Justiz/Polizei
  • Arbeitsmarkt/Arbeitsrecht
  • Soziales und Sozialrecht
  • Rassismus/Antidiskriminierungsarbeit
  • Medien
  • Schule/Bildung
  • Asyl und Flüchtlinge
  • Kinder und Jugendliche
  • Ausländische Frauen
  • Senioren
  • Ausländische Studierende
  • Europa/Europäische Union
  • Religion