Fördermittel für behindertengerechten Umbau von Wohneigentum

Landkreis Kassel. Für den Landkreis Kassel stehen wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Das Land Hessen hat ein entsprechendes Förderprogramm auch für das Jahr 2020 wieder aufgelegt. "Das Förderprogramm des Landes ist eine gute Möglichkeit eine bessere Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen", betont Vizelandrat Andreas Siebert.

Ziel des Förderprogramms ist es, Wohnungen baulich so zu gestalten, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen und selbständig und unabhängig leben können. Wichtig ist auch, dass die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sind.

Gefördert werden bauliche Maßnahmen und die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen in und an bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem dazugehörigen Grundstück. Siebert: "Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist".

Als selbstgenutzt gelten Wohnungen, wenn sie vom Eigentümer, einem Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie genutzt werden.

Förderfähig sind die Verbesserung der Wege oder des Pkw-Stellplatzes auf dem Grundstück, die bessere Erreichbarkeit von Nebenräumen außerhalb der Wohnung, barrierefreie Toiletten und Bäder, die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen, die Umgestaltung von Treppen, der Einbau von Aufzügen, barrierefreie Küchen und viele andere Maßnahmen, die ein Haus behindertengerechter machen. "Am häufigsten wurde in der Vergangenheit die Förderung von Badumbauten oder des Einbaus von Treppenliften beantragt", berichtet Vizelandrat Siebert. Die Höchstförderbeträge für diese Maßnahmen sind die Hälfte der Kosten bei Anrechnung anderer Fördermittel wie zum Beispiel der Pflegekasse; der Förderbetrag kann bis zu 6.000 Euro betragen. Der maximale Förderbetrag je Wohneinheit beträgt 12.500 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Nicht gefördert werden können Erweiterungen bestehender Wohngebäude, Umbaukosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie entstehen, Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Investitionen, die weniger als 1.000 Euro kosten. "Auch hier gilt der Grundsatz für alle anderen Förderprogramme: Die Baumaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben", betont Siebert. Deshalb rate er dazu, sich im Vorfeld "in der Planungsphase" vom Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel beraten zu lassen.

Informationen für Förderinteressierte gibt es bei Bettina Kappes im Servicezentrum Regionalentwicklung in der Manteuffelanlage 5 in Hofgeismar (Tel.: 05671/8001-2468/Mail: bettina-kappeslandkreiskasselde