Nord- und Osthessen. Mit einem dringenden Appell haben sich Vertreterinnen von fünf autonomen Frauenhäusern aus Nord- und Osthessen an die Öffentlichkeit gewandt. Anlass ist der aus ihrer Sicht alarmierende Mangel an Plätzen für gefährdete Frauen und Kinder in der Region. Die zurzeit zur Verfügung stehende Zahl von 106 Betten müsse in den kommenden fünf Jahren auf mindestens 150 Betten erhöht werden, so die Forderung.
Die Häuser sind voll belegt, berichteten die Mitarbeiterinnen, während der Pressekonferenz im Kreishaus in Kassel. Immer wieder müssten Hilfesuchende daher an andere Häuser weiter vermittelt oder notdürftig in Gemeinschaftsräumen untergebracht werden. In Kassel sei dies fast täglich der Fall.
Hinzu kommen fehlende Mittel für Personal. „Kein Frauenhaus in der Region hat genügend finanzielle Mittel für eine ausreichende personelle Ausstattung zur Verfügung“, betont Eva Hack vom autonomen Frauenhaus in Kassel. Das führe dazu, dass teilweise schwer traumatisierte Bewohnerinnen als auch die ebenso betroffenen Kinder nicht in ausreichendem Maße unterstützt werden können.
Durch steigende Personalkosten und die fehlende Dynamisierung der Landesmittel sinke der Beitrag der öffentlichen Hand sogar von Jahr zu Jahr. Einzelne Erhöhungen könnten dies nicht kompensieren. „Wir haben nur die Hälfte der benötigten Mitarbeiter und fahren daher ein Notprogramm“ beschreibt Rahel von Buchholtz vom Frauenhaus in Bad Hersfeld die aktuelle Situation. Dabei sei die Gewalt gegen Frauen und Kinder ein nicht nachlassendes, gesamtgesellschaftliches Problem.
Bei ihren Forderungen berufen sich die Vertreterinnen der Frauenhäuser auf die von der Bundesregierung 2018 ratifizierte „Istanbul Konvention“. Diese sieht vor, dass ein Familienzimmer pro 10.000 Einwohner vorgehalten werden soll. Hochgerechnet auf die Bevölkerung in Nord- und Osthessen wären dies 211 Betten.
Ein von der Bundesregierung aufgelegtes Programm zum Neubau, Sanierung und barrierefreien Umbau von Frauenhäusern, bezeichnete Hack in diesem Zusammenhang „als Tropfen auf den heißen Stein“. Von den jährlich 30 Millionen Euro kämen in Hessen rund 2,8 Millionen Euro an. Hier müsse das Land mit einsteigen, zumal die Frauenhäuser auch noch einen zehnprozentigen Eigenanteil aufbringen müssten. Das notwendige zusätzliche Personal sei dabei auch noch nicht berücksichtigt.
Aus diesem Grund fordern die Vertreterinnen der Frauenhäuser auch eine bundeseinheitliche Regelung für eine dauerhafte Finanzierung. „Die Sicherheit von Frauen und Kindern darf nicht von politischen Mehrheiten oder der jeweiligen Haushaltslage abhängig sein“, betonte Hack. Der Bund und die Landesregierung seien daher gefordert, eine und dynamisierte Grundlage sowohl für die notwendigen Investitionskosten als auch für die laufenden Kosten aller Frauenhäuser sicher zu stellen.