Landkreis Kassel. Am 18. August ist die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tagen über den Grenzwert von 35 gestiegen. "Die Hessische Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Corona-Virus und das Hessische Eskalationskonzept sehen bei einer Inzidenz von mehr als 35 vor, dass es Einschränkungen für Veranstaltungen und Dienstleistungen geben muss", informiert Landrat Andreas Siebert. Da sich die neuen Erkrankungsfälle auf Kommunen in allen Kreisteilen beziehen und Vorgaben für einzelne Städte und Gemeinden somit "keinen Sinn machen, haben wir uns in Absprache mit Michael Steisel, dem Vorsitzenden der Bürgermeisterkreisversammlung, darauf geeinigt, die Einschränkungen kreisweit anzuordnen", so Siebert weiter.
Der Landkreis setzt die Vorgaben des Hessischen Eskalationskonzepts ohne Änderung um. Siebert: "Im Einzelnen heißt dies, dass ab Samstag, 21. August, für die Nutzung von bestimmten Dienstleistungen und für den Besuch von Veranstaltungen ein Impfnachweis, ein Genesenen-Nachweis oder ein aktueller Anti-Gen-Test vorgelegt werden muss".
Die Nachweispflicht gilt für alle Veranstaltungen, Kulturangebote, Zusammenkünfte und Fachmessen in geschlossen Räumen unabhängig von der Teilnehmerzahl. Mit Blick auf den laufenden Bundestagswahlkampf weist Siebert darauf hin, dass Wahlveranstaltungen nicht unter diese Regelung fallen. Die Nachweispflicht gilt allerdings auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen Räumen oder für diese Feierlichkeit angemieteten Räumen.
Der 3-G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) gilt auch für Gäste, die Innenräume der Gastronomie, eine Spielbank, Spielhalle oder eine Wettvermittlungsstelle nutzen wollen, sowie für den Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen und die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen).
Die entsprechenden Nachweise benötigt man auch bei der Anreise in Hotels (bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche Testpflicht) sowie vor der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen. Besucher von Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen ebenfalls einen der drei Nachweise vorlegen.
Die Anordnungen des Landkreises gelten längstens bis 17. September 2021. "Die weitere Entwicklung hängt von der Zahl der Neuinfizierten ab – wenn wir fünf Tage unter einem Inzidenz-Wert von 35 liegen, fallen die Vorgaben ab dem folgenden Tag wieder weg", erläutert Landrat Siebert. Aktuell steigt die Inzidenzzahl im Kreis allerdings. Siebert: "Wir liegen am 19. August bei einem Wert von 44,3 und ab 50 greift die nächste Stufe des Hessischen Eskalationskonzepts". Dann würden zum Beispiel Teilnehmerbeschränkungen für Open-Air-Veranstaltungen und für Veranstaltungen in Innenräumen gelten.