Kaufungen. Das für den Tierschutz zuständige Veterinäramt des Landkreises Kassel hat einen Weißbüschelaffen sichergestellt. Das etwa ein Jahr alte Tier wurde in einer Wohnung in Kaufungen gehalten und sollte über ein Online-Anzeigenportal verkauft werden. Die Anzeige wurde von der Tierschutzorganisation PETA entdeckt, welche sich daraufhin als Käufer ausgab und gleichzeitig die zuständigen Behörden informierte.
Bei der daraufhin sofort eingeleiteten Kontrolle durch das Veterinäramt, gemeinsam mit dem für internationalen Artenschutz zuständigen Regierungspräsidium Kassel, wurde festgestellt, dass der kleine Affe nicht artgerecht gehalten wurde. Krallenaffen, zu denen auch die Art der Weißbüschelaffen gehört, sind soziale Tiere, die nicht alleine gehalten werden dürfen. Dazu kommen weitere umfangreiche Haltungsanforderungen, die in einer normalen Wohnung in der Regel nicht erfüllt werden können. Der Affe in Kaufungen war zwar zum Zeitpunkt der Kontrolle in einem akzeptablen Gesundheits-, Ernährungs- und Pflegezustand, aber in einem viel zu kleinen Käfig ohne große Bewegungsmöglichkeit untergebracht. „Dies entspricht in keiner Hinsicht dem Tierschutzgesetz“, so Landkreissprecher Andreas Bernhard. Obendrein war der kleine Exot bisher nicht bei den Behörden gemeldet, wie dies notwendig gewesen wäre. Eine Prüfung der nur in polnischer Sprache vorliegenden Papiere für das Tier durch das Regierungspräsidium läuft noch.
Der kleine Affe wurde daraufhin vom Veterinäramt des Landkreis Kassel sichergestellt und anschließend in eine Auffangstation gebracht. „Die Besitzerin zeigte sich einsichtig und hat uns das Tier freiwillig übergeben“, berichtet Bernhard.
Landkreis-Dezernent Thomas Ackermann erklärt: „In Sachen Tierschutz sind die Behörden oft auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.“ Deshalb rege er die Bildung einer landesweiten Kontrollstelle an, die das Internet nach Verkaufsangeboten für geschützte Tiere überprüft und die lokalen Behörden informiert.