Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Die Mitarbeitern/innen des Fachdienstes Wirtschaftliche Jugendhilfe sorgen für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung einzelfallbezogener Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Hierzu zählt insbesondere die Gewährung von Pflegegeldern, Heimkosten und Beihilfen, die Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, die Heranziehung Kostenbeitragspflichtiger sowie die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen bei Erziehungs- und Eingliederungshilfen.

Außerdem werden

  • Anträge auf Gewährung von Kindertagespflegegeld,
  • Anträge auf Übernahme von Elternbeiträgen im Rahmen der Kindertagesbetreuung und
  • Anträge auf Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe bei Legasthenie und Dyskalkulie

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