Die Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU Ausländer kann aus familiären Gründen erteilt werden.
Beschreibung
Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie
nach Deutschland nachziehen und
eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung im gleichen Umfang ausüben, wie sie dem in Deutschland lebenden Familienmitglied gestattet ist.
Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:
"eingetragene Lebenspartnerschaften" im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen. Die Erlaubnis Ihres Aufenthaltes richtet sich nach der Aufenthaltsdauer Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitgliedes.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen können auch
Eheleute und Kinder von Deutschen sowie sorgeberechtigte Eltern von minderjährigen ledigen Deutschen und
in besonderen Härtefällen sonstige Familienangehörige erhalten.
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig.Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
Für türkische Arbeitnehmer/innen und Selbständige sowie deren Familienangehörige ist die Fiktionsbescheinigung gebührenfrei.
Ob Sie unter den betroffenen Personenkreis fallen, prüft die Ausländerbehörde im Einzelfall.
Erforderliche Unterlagen
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
gültiger Pass mit Visum
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)".
aktuelle Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnungen oder ALG II-Bescheid)
Heirats- bzw. Geburtsurkunde (sofern nicht im Visumverfahren vorgelegt)
Mietvertrag (sofern nicht im Visumsverfahren vorgelegt)
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
gültiger Pass
bisherige Aufenthaltserlaubnis
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie im Link der "Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)".
aktuelle Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnungen oder ALG II-Bescheid
gegebenenfalls Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses (sofern dieser nicht bereits bei der Ausländerbehörde vorgelegt wurde)
Beim Familiennachzug zum Kind, mit dem Sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben:
Bestätigung des anderen Elternteils oder des Jugendamtes, dass Sie Ihr Sorgerecht weiterhin ausüben.
Beim Familiennachzug von minderjährigen Kindern zu den Eltern, wenn Antragstellung durch nur ein anwesendes Elternteil erfolgt und beide Eltern personensorgeberechtigt sind:
Vorlage einer Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils
Im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise zum Passbildautomat Für Passbilder steht ein Automat zur Verfügung, der ausschließlich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, das Bild am Automaten vor Ihrem Termin zu erstellen. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden. Kosten: 5 Euro. Der Betrag wird bei der Sachbearbeitung bezahlt.
Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils
Gebühren
Erteilung: 100 €
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96 €
Verlängerung um mehr als 3 Monate: 93 €
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig. Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 €.
Für türkische Arbeitnehmer/innen und Selbständige sowie deren Familienangehörige betragen die Gebühren für einen elektronischen Aufenthaltstitel 28,80 Euro bzw. unter 24 Jahren 22,80 Euro.
Ob Sie unter den betroffenen Personenkreis fallen, prüft die Ausländerbehörde im Einzelfall.
Was sollte ich noch wissen?
Jugendliche ausländische Staatsangehörige, die
in Deutschland aufgewachsen oder
im Rahmen des Kindernachzugs eingereist sind,
können unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Der Nachzug von Familienmitgliedern von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das bedeutet:
Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst einem EU- oder EWR-Staat angehören, können frei einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst keinem EU- oder EWR-Staat angehören, haben ebenfalls ein Einreise- und Aufenthaltsrecht.
Was bei Einreise und Aufenthalt in Deutschland noch zu beachten ist, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt:
Willkommen in Kassel - Informationen für ausländische Mitbürger
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
Um Ihnen die optimale Nutzung von landkreiskassel.de zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Für den Betrieb der Seite und grundlegende Funktionen werden technisch notwendige Cookies gesetzt. Eine Einwilligung Ihrerseits ist nicht erforderlich. Cookies zur Erfassung statistischer Daten können Sie ablehnen.