Sie können ein bestehendes altes Motorradkennzeichen mit „großer Schrift“ in ein Kennzeichen mit verkleinerter Schrift austauschen lassen.
Beschreibung
Ein Umtausch des alten amtlichen Motorradkennzeichens (210 bis 260mm Breite) in ein kleineres Kennzeichen (verkleinerte Schriftgröße, sowie der Kennzeichengröße 180 bis 210mm Breite) ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Die Kennzeichenhöhe bleibt bei 200mm.
Bei einer Neuzulassung oder Umschreibung eines Motorrades kann auf das kleine Kennzeichenschild nur noch eine Kombination von entweder 2 Buchstaben und 2 Zahlen oder 1 Buchstabe und 3 Zahlen aufgeprägt werden. Bitte beachten Sie: Sofern die Maximalgröße von 2 Buchstaben und 3 Zahlen gewünscht ist, wird das Kennzeichen automatisch 210 bis 260mm breit (verkleinerte Schriftgröße).
Eine Kombination von 2 Buchstaben und 4 Zahlen ist für ein Motorradkennzeichen nicht vorgesehen und wird somit nicht ausgegeben.
Die Zuteilung verkleinerter Kennzeichen (die Vergabe von 1 Buchstabe und 1 Zahl) erfolgt ausschließlich an Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt keine Standard‐Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden können).
Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kasel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Verfahrensablauf
Ihr Fahrzeug muss nur dann vorgeführt werden, wenn es sich um ein Im- oder Exportfahrzeug handelt.
Wenn Sie nicht persönlich vorsrechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Erforderliche Unterlagen".
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtige Person persönlich vorspricht.
Erforderliche Unterlagen
gültiges Ausweisdokument
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, wird zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU benötigt
bisheriges amtliches Kennzeichenschild
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst): Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); Bevollmächtigte müssen sich selbst mit ihrem gültigen Ausweisdokument ausweisen können (Unterschrift auf Vollmacht muss identisch mit Unterschrift auf Ausweisdokument sein).
bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG): die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der laut Handelsregister vertretungsberechtigten Person und dessen Ausweisdokument oder deren persönliches Erscheinen
speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldungen von allen Beteiligten, deren Ausweisdokumente und eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
speziell bei Vereinen: ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) im Original.
Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen. Eine genaue Aussage kann durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Eine genaue Auskunft über die anfallenden Gebühren kann nur durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Die Gebühren belaufen sich in der Regel auf einen Betrag von 4,10 Euro.
Das Prägen von Kennzeichenschildern wird nicht von den Zulassungsstellen selbst vorgenommen, daher sind diese privat zu beziehen und nicht in den Gebühren enthalten. Prägefirmen sind im unmittelbaren Umfeld der Zulassungsstellen zu finden.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
Kassel: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
Baunatal: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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