Zuschussmöglichkeiten

Zuschussmöglichkeiten für Teilnehmende und Träger von Veranstaltungen der Jugendarbeit im Landkreis Kassel

1. Zuschuss aus dem Bildungs‐ und Teilhabepaket der Bundesregierung

Antragssteller: Eltern des teilnehmenden Kindes

Voraussetzung: Die Familie bezieht eine der folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG)

Fördersummer: 15,00 € monatlich pro Kind, bis zu 180,00 € jährlich

 Weitere Informationen, Dokumente und Kontaktdaten (Öffnet in einem neuen Tab)

2. Zuschuss aus Mitteln des Landes Hessen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung

Antragssteller: Träger von Freizeiten, Lagern und Fahrten

  • Jugendämter,
  • Kommunen,
  • anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege und
  • weitere vom Jugendamt als geeignet angesehen Träger

Voraussetzung: Die Familie hat ihren Wohnsitz im Landkreis Kassel und bezieht eine der folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG)

Fördersumme: 10,- pro Tag pro zuschussberechtigtem Kind

Ansprechperson: Fr. Klara Töws,  klara-toewslandkreiskasselde 0561 1003-1403 | Fr. Nicole Finner,  nicole-finnerlandkreiskasselde 0561 1003-1302

Förderkriterien, Antragsformular und Verwendungsnachweis

 Grundsätze Kinder- und Jugenderholung-Januar 2024 PDF-Datei 132 kB

 Antrag zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung PDF-Datei 19 kB

 einfacher Verwendungsnachweis zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung PDF-Datei 32 kB

3. Förderung des Landkreis Kassel von Freizeiten, Lagern, Fahrten und internationalen Jugendbegegnungen

Antragssteller: Träger von Freizeiten, Lagern, Fahrten und internationalen Jugendbegegnungen mit Sitz im Landkreis Kassel oder der Stadt Kassel

  • Jugendverbände und Jugendgruppen
  • Jugendringe und Jugendinitiativen
  • Kirchen und Wohlfahrtsverbände
  • Vereine, die Jugendarbeit betreiben
  • Kreisangehörige Städte und Gemeinden (Ortsjugendarbeit)

Voraussetzungen:

  • Mind. 6 Teilnehmende
  • Wohnsitz der Teilnehmenden im Landkreis Kassel

Fördersumme:

  • 2,50 Euro pro Tag und teilnehmender Person
  • 5,- Euro bei internationalen Jugendbegegnungen

Ansprechperson: Fr. Klara Töws,  klara-toewslandkreiskasselde 0561 1003-1403

Förderkriterien, Antragsformular und Teilnehmendenliste

 Richtlinien zur Förderung von Freizeiten LKKS PDF-Datei 34 kB

 Antrag zur Förderung von Freizeiten LKKS PDF-Datei 195 kB

 Teilnehmerlisten zur Förderung von Freizeiten LKKS PDF-Datei 76 kB

4. Förderungen durch Städte und Gemeinden

Gelegentlich gibt es auch noch einen Zuschuss der Stadt‐ oder Gemeindeverwaltung für Freizeiten, Fahrten und Ferienspiele. Fragen Sie einfach beim Bürgerbüro ihres Wohnortes nach.

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für weitere Informationen zur Verfügung.