Landkreis Kassel. Löschen, Retten, Bergen, Schützen – die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Kassel sind vielfältig. Die Ehrenamtlichen sind immer zur Stelle, wenn es darum geht, Menschen oder Tiere aus Zwangslagen zu befreien. Unterstützt werden die Feuerwehrkameraden von den örtlichen Kreisbrandmeistern. Aufgrund der Größe und Struktur des Landkreises Kassel mit seinen vielfältigen Aufgaben gibt es sieben Kreisbrandmeister, die den Kreisbrandinspektor Sebastian Mazassek, Leiter des Fachbereichs Gefahrenabwehr im Landkreis Kassel, unterstützen.
Ab dem 1. Februar 2023 wird Christoph Noll aus Nieste den Landkreis Kassel als neuer Kreisbrandmeister unterstützen. Der 38-Jährige ist vom Kreisausschuss ins Amt berufen worden. Landrat Andreas Siebert sprach dem neuen Kreisbrandmeister seinen Dank für die Übernahme dieses wichtigen Ehrenamtes aus: "Die Kreisbrandmeister tragen dazu bei, dass die Gefahrenabwehr im Landkreis Kassel sichergestellt ist. Es freut mich sehr, dass es Ehrenamtliche gibt, die 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr dafür sorgen, dass die Menschen im Landkreis Kassel sich sicher fühlen können. Das ist aller Ehren wert." Christoph Noll ist im Alter von 10 Jahren in die Jugendfeuerwehr Nieste eingetreten. Seit 2001 ist er als Aktiver Mitglied der Einsatzabteilung Nieste. Dort bekleidete er unter anderem das Amt des 2. Stellv. Gemeindebrandinspektors und des Atemschutzgerätewarts. Er verfügt über den Dienstgrad Hauptbrandmeister und ist seit 2019 Kreisausbilder für den Bereich Atemschutz.
Er übernimmt das Amt des Kreisbrandmeisters von Michael Krug, dessen fünfjährige Amtszeit zum 28. Februar 2023 endet. Krug kann aus gesundheitlichen Gründen aktuell keine weitere Amtszeit übernehmen. "Ich danke Michael Krug von ganzem Herzen für seinen Einsatz als Kreisbrandmeister für den Landkreis Kassel und wünsche ihm alles Gute", sagte Landrat Siebert.
Hintergrund:
Geregelt werden die Aufgaben der Kreisbrandmeister im Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG). Kreisbrandmeister sind als Ehrenbeamte tätig und für ein örtlich abgegrenztes Gebiet zuständig. Ihr Aufgabenfeld ist die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfestellung durch die Feuerwehr. Zu den Aufgaben der Kreisbrandmeister gehören die Förderung der Ausbildung der örtlichen Feuerwehren, die Bedarfsermittlung für Fahrzeuge und technische Geräte in Zusammenarbeit mit den Gemeindebrandinspektoren und die Unterstützung des Kreisbrandinspektors bei der Aufsicht und Überwachung der Freiwilligen Feuerwehren.