Über 700 Umtauschanträge in Führerscheinstelle

Landkreis Kassel rechnet mit längeren Bearbeitungszeiten

In der Führerscheinstelle des Landkreises Kassel sind in der vergangenen Woche mehr als 700 Umtauschaufträge eingegangen. Grund für die Antragsflut ist die abgelaufene Umtauschfrist zum 19.01.2024 für die Geburtsjahre 1965 bis 1970. Die enorm hohe Zahl von Anträgen innerhalb weniger Tage stellt die Führerscheinstelle aktuell vor große Herausforderungen. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen, die Umtauschanträge schnellstmöglich zu bearbeiten“, teilt Landrat Andreas Siebert und lobt den unermüdlichen Einsatz Mitarbeitenden, die es in den letzten Monaten geschafft haben, den zuletzt entstandenen Rückstau abzuarbeiten. Zuletzt hatte die Bearbeitungszeit für den Umtausch einer Fahrerlaubnis nur noch wenige Tage beansprucht. 

Aufgrund der vorliegenden Massen an neuen Umtauschanträge muss jetzt allerdings wieder mit verlängerten Bearbeitungsfristen gerechnet werden. Damit weitere Verzögerungen verhindert werden können, bittet der Landkreis alle Führerscheininhaber, die bis zum 19.01.2025 Umtauschanträge stellen müssen (Jahrgänge 1971 oder später), um rechtzeitige Beantragung des neuen Führerscheins, damit die gültige Fahrerlaubnis bis zum 19.01.2025 vorliegt. 

Übrigens: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt nach dem Umtausch unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Wer allerdings weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  •   1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  •   2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  •   2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  •   2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  •   2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  •   2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  •   2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  •   2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.